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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Aufnahmebedingungen für die Unterbringung von Tieren in der Tierpension Hopevalley (Stand 19.09.2011)
1. Der/Die Auftraggeber/in erklärt, dass das in Pension gebrachte Tier in seinem Eigentum steht, bzw. er im Auftrag des Eigentümers handelt. Der Personalausweis ist vorzulegen. 2. Der/Die Auftraggeber/in erklärt nach bestem Wissen, dass das eingebrachte Tier gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Seuchen ist. Der Impfpass ist vorzulegen. 3. Der Eigentümer haftet für jeglichen durch sein Tier während dessen Aufenthaltes in der Tierpension verursachten Personen- und Sachschäden in vollem Umfang. 4. Eine Haftung bei Erkrankung des Tieres während dessen Aufenthaltes in der Tierpension übernimmt die Pension nicht. Eine Haftung für Schäden am Tier wird ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Inhabers oder eines Mitarbeiters der Tierpension verursacht wurde. Die Tierpension übernimmt keine Kosten, die durch Entlaufen, Krankheit/Verletzung oder Tod des Tieres entstehen, es sei denn, es liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor. 5. Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung. Diese ist durch eine entsprechende Bestätigung der Versicherung, die nicht älter als 6 Monate sein darf, nachzuweisen. Der/Die Hundehalter/in tritt für alle von ihm/ihr und dem Hund verursachten Schäden ein, außer bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Tierpension. 6. Für Tiere, die in der Pension erkranken und tierärztliche Versorgung bedürfen, trägt der/die Eigentümer/in die vollen Gebühren für Tierarzt, Medikamente usw. Im Bedarfsfall ist der Besitzer bereit, sein Tier von einem von der Hopevalley Tierpension frei zu wählenden Tierarzt behandeln zu lassen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Besitzers. Zusätzlich werden 10,00 Euro Aufwandsentschädigung fällig. 7. Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste oder ggf. individuelle Absprachen. Diese müssen in schriftlicher Form vorliegen. Die jeweiligen Tagespreise gelten pro angebrochenem Tag. Bei Abgabe des Tieres ist der Gesamtpreis als Vorauszahlung fällig. Für den Fall, dass der/die Eigentümer/in / Auftraggeber/in das in Pension gebrachte Tier nicht vereinbarungsgemäß nach zweimaliger Abmahnung (jeweils 5 Tage) abholt, oder die vereinbarte Pension nicht bezahlt, erklärt er bereits jetzt, dass er nach Ablauf der o.g. Fristen die Tierpension bemächtigt, das Tier in seinem Namen zu vermitteln, bzw. in ein Tierheim zu verbringen. 8. Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung. 9. Eine Wurmkur incl. Bandwürmer muss 3 Tage vor Pensionsbeginn durchgeführt worden sein. Dies ist bei Abgabe des Tieres durch tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen (Wurmpass). Die Kosten trägt der Besitzer. 10. Chronische Krankheiten sind der Pension vor Pensionsbeginn mitzuteilen. Eine Haftung für weitergehende Gesundheitsschäden aufgrund einer vorher nicht genannten chronischen Erkrankung wird ausgeschlossen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Pension über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit bzw. Stressanfälligkeit seines Tieres vor Beginn des Pensionsaufenthaltes zu informieren. 11. Der/Die Auftraggeber/in versichert, dass der Hund gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut sowie Zwingerhusten geimpft ist, jede Impfung mindestens 30 Tage und nicht älter als ein Jahr ist (Impfpass).
Zugelassene Impfstoffe lt. Paul-Ehrlich-Institut (Stand 26. Juni 2011) für verlängerte Impfintervalle sind:
12. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die wegen eines Verstoßes gegen diese Impfpflicht entstehen. 13. Die Tierpension übernimmt keine Haftung für etwaige Verletzungen oder den Verlust des Tieres, es sei denn, der Tierpension fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Verletzungen sind unmittelbar bei Abholung des Tieres der Pension anzuzeigen. Spätere Anzeigen einer Verletzung werden nicht anerkannt und lösen unter keinen Umständen eine Schadenersatzpflicht aus. 14. Für die Zeit des Aufenthalts in der Tierpension ist das Tier über die Tierpension nicht haftpflichtversichert. 15. Kann das Tier nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist der Tierpension dies unverzüglich anzuzeigen. 16. Für mitgebrachte Gegenstände (Spielzeug, Körbchen, Decken usw.) übernimmt die Pension keine Haftung.
17.
Zahlungsmodalitäten
18. Stornogebühren
19. Datenschutz
20. Kenntnisnahme
21. Schlussbestimmungen
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