Willkommen in der
Tierpension Hopevalley

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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Aufnahmebedingungen für die Unterbringung von Tieren

in der Tierpension Hopevalley (Stand 19.09.2011)

 

1. Der/Die Auftraggeber/in erklärt, dass das in Pension gebrachte Tier in seinem Eigentum steht, bzw. er im Auftrag des Eigentümers handelt. Der Personalausweis ist vorzulegen.

2. Der/Die Auftraggeber/in erklärt nach bestem Wissen, dass das eingebrachte Tier gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Seuchen ist. Der Impfpass ist vorzulegen.

3. Der Eigentümer haftet für jeglichen durch sein Tier während dessen Aufenthaltes in der Tierpension verursachten Personen- und Sachschäden in vollem Umfang. 

4. Eine Haftung bei Erkrankung des Tieres während dessen Aufenthaltes in der Tierpension übernimmt die Pension nicht. Eine Haftung für Schäden am Tier wird ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Inhabers oder eines Mitarbeiters der Tierpension verursacht wurde. Die Tierpension übernimmt keine Kosten, die durch Entlaufen, Krankheit/Verletzung oder Tod des Tieres entstehen, es sei denn, es liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.

5. Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung. Diese ist durch eine entsprechende Bestätigung der Versicherung, die nicht älter als 6 Monate sein darf, nachzuweisen. Der/Die Hundehalter/in tritt für alle von ihm/ihr und dem Hund verursachten Schäden ein, außer bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Tierpension.

6. Für Tiere, die in der Pension erkranken und tierärztliche Versorgung bedürfen, trägt der/die Eigentümer/in die vollen Gebühren für Tierarzt, Medikamente usw. Im Bedarfsfall ist der Besitzer bereit, sein Tier von einem von der Hopevalley Tierpension frei zu wählenden Tierarzt behandeln zu lassen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Besitzers. Zusätzlich werden 10,00 Euro Aufwandsentschädigung fällig.

7. Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste oder ggf. individuelle Absprachen. Diese müssen in schriftlicher Form vorliegen. Die jeweiligen Tagespreise gelten pro angebrochenem Tag. Bei Abgabe des Tieres ist der Gesamtpreis als Vorauszahlung fällig.  Für den Fall, dass der/die Eigentümer/in / Auftraggeber/in das in Pension gebrachte Tier nicht vereinbarungsgemäß nach zweimaliger Abmahnung (jeweils 5 Tage) abholt, oder die vereinbarte Pension nicht bezahlt, erklärt er bereits jetzt, dass er nach Ablauf der o.g. Fristen die Tierpension bemächtigt, das Tier in seinem Namen zu vermitteln, bzw. in ein Tierheim zu verbringen.

8. Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung.

9. Eine Wurmkur incl. Bandwürmer muss 3 Tage vor Pensionsbeginn durchgeführt worden sein. Dies ist bei Abgabe des Tieres durch tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen (Wurmpass).  Die Kosten trägt der Besitzer.

10. Chronische Krankheiten sind der Pension vor Pensionsbeginn mitzuteilen. Eine Haftung für weitergehende Gesundheitsschäden aufgrund einer vorher nicht genannten chronischen Erkrankung wird ausgeschlossen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Pension über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit bzw. Stressanfälligkeit seines Tieres vor Beginn des Pensionsaufenthaltes zu informieren.

11. Der/Die Auftraggeber/in versichert, dass der Hund gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut sowie Zwingerhusten geimpft ist, jede Impfung mindestens 30 Tage und nicht älter als ein Jahr ist (Impfpass).


Voraussetzungen für die Aufnahme  von Katzen. Alle Tiere, die älter als 7 Monate oder geschlechtsreif sind müssen kastriert/sterilisiert sein. Alle Tiere im Alter von mehr als 3 Monaten müssen gegen folgende Krankheiten geimpft sein: Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut. Die Tollwutimpfung muß bei Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegen, bei Wiederholungsimpfung 7 Tage, und darf - je nach Impfstoff - nicht älter als 1 - 4 Jahre sein.
Kombinationsimpfstoffe:                          
                                                   ®Virbagen felis RCP+T (Katzenseuche,Katzenschnupfen, Caliciviren und Tollwut alle 2 Jahre)

                                                   ®Eurifel            RCP+T (Katzenseuche,Katzenschnupfen, Caliciviren und Tollwut jährlich)
                                                                                                                 
Die Gültigkeit der Impfung muß den Zeitraum der Unterbringung in der Katzenpension Feline einschließen.
Der Termin der Tollwut-Auffrischungsimpfung darf um nicht mehr als 1 Woche überschritten werden.
Jede Katze wird bei der Aufnahme generell mit einem Parasitenmittel behandelt, es sei denn,

ein Tierarzt bescheinigt eine solche Behandlung innerhalb von 2 Wochen vor Beginn des Pensionsaufenthaltes.
Die Pensionstiere dürfen   k  e  i  n   Parasitenhalsband während des Aufenthaltes in der Pension tragen.
Bereits vor Unterbringungsbeginn aufgetretene Krankheiten, Verletzungen oder gesundheitliche Besonderheiten (z.B. Sonderernährung infolge von Erkrankungen) sind der Katzenpension Hopevalley unbedingt mitzuteilen.
Spezialfütterung ist ausschließlich bei Buchung im Einzelzimmer möglich.

Zugelassene Impfstoffe lt. Paul-Ehrlich-Institut (Stand 26. Juni 2011) für verlängerte Impfintervalle sind:

Einzelimpfstoffe:    
 
Impfstoff
Zugelassene Intervallzeit
 
®Rabdomun
Tollwut alle 4 Jahre
 
®Enduracell T
Tollwut alle 4 Jahre
 
®Nobivac T
Tollwut alle 3 Jahre
 
®Rabisin
Tollwut alle 3 Jahre
 
®Virbagen T
12 Wochen / 1Jahr 
dann Tollwut alle 2 - 3 Jahre
 
Riemser Tollwutvakzine
12 Wochen / 1Jahr  
dann Tollwut alle 2 Jahre
 
Vanguard R
12 Wochen / 1Jahr  dann Tollwut alle 2 Jahre
 
Purevax Rabies
1 Jahr

12. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die wegen eines Verstoßes gegen diese Impfpflicht entstehen.

13. Die Tierpension übernimmt keine Haftung für etwaige Verletzungen oder den Verlust des Tieres, es sei denn, der Tierpension fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Verletzungen sind unmittelbar bei Abholung des Tieres der Pension anzuzeigen. Spätere Anzeigen einer Verletzung werden nicht anerkannt und lösen unter keinen Umständen eine Schadenersatzpflicht aus.

14. Für die Zeit des Aufenthalts in der Tierpension ist das Tier über die Tierpension nicht haftpflichtversichert.

15. Kann das Tier nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist der Tierpension dies unverzüglich anzuzeigen.

16. Für mitgebrachte Gegenstände (Spielzeug, Körbchen, Decken usw.) übernimmt die Pension keine Haftung.

17. Zahlungsmodalitäten
Die aktuelle Preisliste ist verbindlich und gilt durch die Abzeichnung des Vertrages als anerkannt.
Die Kosten für den Aufenthalt werden beim einchecken in bar fällig. Akzeptiert wird nur Barzahlung.

18. Stornogebühren
Bei Stornierung des gebuchten Aufenthalts in der Hundepension werden Stornogebühren fällig. Sie betragen:
          4 Wochen vor Anreisetermin: 10% der Pensionskosten
          3 Wochen vor Anreisetermin: 25% der Pensionskosten
          2 Wochen vor Anreisetermin: 50% der Pensionskosten
          1 Woche vor Anreisetermin: 75% der Pensionskosten

19. Datenschutz
Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten des Kunden unterliegen der Datenschutzregelung und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.

20. Kenntnisnahme
Mit seiner Unterschrift unter dem Pensionsvertrag, bestätigt der Kunde, die vorliegende AGB zur Kenntnis genommen zu haben.

21. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen